Rentenversicherung

Eine private Rentneversicherung garantiert eine lebenslange oder eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung. Als Alternative ist es möglich, sich bei Fälligkeit auch eine Kapitalabfindung auszahlen zu lassen.

Die private Rentenversicherung verfügt über eine hohe Flexibilität, sowohl während der Ansparphase, als auch hinsichtlich der Rentenzahlung.

Jeder hat die Möglichkeit eine private Rentenversicherung abzuschließen, (zum Beispiel Eltern für ihre Kinder).

Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung lohnt sich für Personen, die viele Flexibilitäten nutzen möchten, um ihre Altersvorsorge zu sichern; für Personen, die für ihre Rente einen hohen Steuersatz erwarten, und für Personen, die zum Beispiel ihre Riester-Versorgung aufstocken möchten.

Die private Rentenversicherung ist staatlich nicht gefördert (wie zum Beispiel die Rürup-Rente oder die Riester-Rente). Sie bietet günstigere Besteuerung in der Rentenbezugszeit und flexible Gestaltung der Beiträge und der Leistungen.

Neben den laufenden Beiträgen ist es möglich, Zuzahlungen zu leisten oder den Beitrag zu erhöhen.

Die Höhe des Beitrags wird vom Versicherungsnehmer bestimmt.

Die Versicherung kann man beitragsfrei stellen lassen. Die versicherte Rente wird bei Beitragsfreistellung auf eine reduzierte, beitragsfreie Rente gesenkt. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es möglich, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen.

Zur Rentenversicherung kann man eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vereinbaren.Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird der Versicherungsnehmer dann in der Regel von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit. Dies ist sowohl für die Beiträge der Hauptversicherung, als auch für die Zusatzversicherung gültig.Zur gleichen Zeit wird dem Versicherungsnehmer eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in der festgelegten Höhe gezahlt, falls das festgelegt wurde.

Bei der privaten Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit vielfältige Hinterbliebenenleistungen einzuschließen.Zum Beispiel: als Todesfallabsicherung in der Rentenbezugsphase die Rentengarantiezeit, die sogenannte Kapitalgarantie oder die Hinterbliebenenrente und als Todesfallabsicherung in der Ansparphase die Beitragsrückgewähr.

Der Versicherungsnehmer bekommt ab Eintritt des festgelegten Versicherungsbeginns eine lebenslange Rente, die an den festgelegten Fälligkeitstermin gezahlt wird, zum Beispiel jeden Monat.

Anstelle der Rentenzahlungen gibt es die Möglichkeit, sich zum Fälligkeitstag der ersten Rente aber auch eine gewährleistete Kapitalabfindung auszahlen zu lassen. Die Kapitalabfindung ist es möglich , in völler Höhe oder auch nur partiell in Anspruch zu nehmen.Soll nur ein Teil als Kapitalabfindung ausgezahlt werden, wird aus dem übriggebliebenen Kapital eine lebenslange Rente kalkuliert.

Wenn man sich während der Rentenlaufzeit Kapital aus seinem Vertrag auszahlen lässt, reduzieren sich seine Versicherungsleistungen entsprechend.