Altersvorsorge

Träume und Wünsche sind auch im Alter wichtig, ihre Erfüllung ist aber noch wichtiger. Auch wenn in unserer jetzigen Zeit die gesetzlichen, aber auch privaten Rahmenbedingungen ständige Änderungen zeigen, sollte man die eigenen Ziele nie aus den Augen verlieren. Egal, welche Pläne und Wünsche man noch hat: Man sollte bereits heute daran denken, die Grundlage für ein sorgenfreies Leben im Alter und dadurch in der Altervorsorge zu legen.

„Ich habe doch viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt!” Das ist wahr, aber die gesetzliche Altersvorsorge ist ein Generationenvertrag. Die heute eingezahlten Beiträge werden für die Rente der aktuellen Rentnergeneration genutzt. Eine Rechnung, die sich leider in Zukunft nicht lohnt: Die Geburtenrate zeigt eine Absenkung, die Lebenserwartung eine Steigerung. Bereits heute werden von 100 Beitragszahlern rund 43 Rentner finanziert. In 25 Jahren verschlechtert sich dieses Verhältnis möglicherweise auf 100 zu 61. Noch problematischer ist es für Selbständige, die häufig keine Rentenbeiträge oder nur den freiwilligen Mindestbeitrag zahlen. Auf diese Weise bekommen sie aus der gesetzlichen Rente wenig bis nichts. Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Altersvorsorge ist aus diesem Grunde gerade auch für Selbständige unverzichtbar. Die heutigen Rentner bekommen mit 65 Jahren durchschnittlich rund 1060 € Rente vom Staat. Frauen erhalten sogar nur etwas mehr als der Hälfte dieser Summe.

Besserverdienende werden prozentual gesehen sogar noch weniger Rente bekommen, da das Einkommen bei der gesetzlichen Rente nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze einkalkuliert wird. Für alles, was darüber hinausgeht, gibt es keine Möglichkeit Rentenansprüche zu erwerben.

Das Steuerprivilegium wurde verändert, trotzdem sind Lebens- und Rentenversicherungen auch weiterhin von großer Bedeutung:

- Weitere Reduzierungen der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
- Mit dem Alterseinkünftegesetz entsteht ein zusätzlicher Versorgungsbedarf wegen der steuerlichen Mehrbelastung im Rentenalter
- Durch die steuerlichen Änderungen werden sehr günstige Gestaltungsmöglichkeiten für die Rentenversicherung eröffnet.

Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes reagierte der Gesetzgeber auf die Notwendigkeit privater Vorsorge und baute die steuerliche Unterstützung eindeutig aus.

Für die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossenen Versicherungen ist jetzt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gültig. Dies bedeutet: Die Auszahlungen müssen im Rentenalter versteuert.

Bis 2040 sind Übergangsregelungen gültig. Diese führen Schritt für Schritt auf die nachgelagerte Besteuerung hin. Dies bedeutet: Eine steuerliche Unterstützung findet während des Erwerbslebens statt und im Rentenalter erfolgt eine ganze Besteuerung der daraus resultierenden Einnahmen.